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Die Aktie


Um als Anfänger zu verstehen, was eine Aktie ist und welche Rechte mit dem Kauf einer Aktie einhergehen, sollte er zunächst die Grundlagen verstehen. Aus diesem Grunde sind nachfolgend die wichtigsten Begriffe zusammengefasst: Die Aktie ist ein Wertpapier, in dem das Anteilsrecht am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft ist. Dabei gibt es verschiedene Erscheinungsformen von Aktien:

Unterscheidung nach Beteiligungsart am Grundkapital


Aktien können gemäß § 8 Abs. 1 AktG nach Art der Beteiligung am Grundkapital in zwei Erscheinungsformen auftreten:

1. Nennbetragsaktie


Die Nennbetragsaktie (auch „Nennwertaktie“ genannt) ist eine Form der Aktie, die über einen festen Nennwert einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft. Im Gegensatz zur Stückaktie, die einen gleichen Anteil einer Gesellschaft abbildet, lassen sich Nennbetragsaktien zu abweichenden Nennbeträgen emittieren.

2. Stückaktie


Die Stückaktie hat keinen Nennwert. Anders als bei der Nennbetragsaktie ist bei der Stückaktie das Grundkapital einer Aktiengesellschaft nicht in Aktien mit unterschiedlichem Wert eingeteilt. Vielmehr spiegeln alle Aktien einen gleichen Anteil am Grundkapital wider.

Unterscheidung nach Übertragbarkeit


Aktien können sich ferner in ihrer Übertragbarkeit unterscheiden:

1. Namensaktie


Eine Namensaktie ist gemäß § 67 Abs. 1 AktG ein zu den geborenen Orderpapieren gehörendes Wertpapier, bei dem der Inhaber nur dann Rechte geltend machen kann, wenn er im Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen ist.

2. Inhaberaktie


Inhaberaktien sind dagegen Wertpapiere, die einen Bruchteil des Grundkapitals an Aktiengesellschaften oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) verbriefen und bezüglich Übertragbarkeit als Inhaberpapiere ausgestaltet sind.

Die Aktiengesellschaft


Begriff


Die Aktiengesellschaft (kurz „AG“) ist eine Unternehmensform, bei der die Gesellschafter mit Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind. Die Haftung der einzelnen Aktionäre ist auf ihre Einlage beschränkt.

Organe


Organe der Aktiengesellschaft sind laut Aktiengesetz:
- Hauptversammlung
- Aufsichtsrat
- Vorstand




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